Aufzug Wartung
in Leipzig
Aufzugswartung nach Betriebssicherheitsverordnung und DIN EN ISO 13015 erbracht.
Alle Leistungen der Aufzugswartung werden nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht. Im Rahmen eines Wartungsvertrags mit DAS Aufzüge werden verschiedene Tätigkeiten nach einer umfangreichen Checkliste ausgeführt.
DAS Aufzüge erbringt Reparaturen nach den gültigen Normen und Richtlinien. Bei uns erfolgt eine Ersatzteil- oder Reparaturanfrage direkt beim zuständigen Ansprechpartner. Unsere ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiter haben das Know-How sie bedarfsgerecht vor Ort zu beraten und die richtige Lösung zu finden.
Betreiber von Aufzugsanlagen mit denen Personen befördert werden, müssen die Befreiung von eingeschlossenen Personen innerhalb von 30 Minuten gewährleisten. Sofern dies nicht durch eigenständig oder durch einen geschulten Aufzugswärter geschehen kann, muss ein Notrufleitsystem vorhanden sein.
Alle Leistungen der Aufzugswartung werden nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und nach den Richtlinien der DIN EN ISO 13015 erbracht.
Im Rahmen eines Wartungsvertrags mit DAS-Aufzüge werden verschiedene Tätigkeiten ausgeführt:
Weiterhin erfolgt ein Vergleich des Istzustandes mit dem Sollzustand der Aufzugsanlage. Festgestellte Mängel werden durch unsere Kundendienstmonteure dokumentiert und in einem detaillierten Bericht zusammengefasst.
Weitere Spezifizierungen zum Umfang der Wartungsarbeiten können in individuellen Verträgen bestimmt werden. Erweiterte Umfänge stehen in unseren Teilunterhaltung- und Vollunterhaltung-Wartungsverträgen zur Verfügung.
Der Aufzugsservice für Aufzugsanlagen (Fahrstuhl / Lift) nach den Richtlinien DIN EN ISO 13015 beinhaltet die Wartung für Aufzüge, Behindertenhubbühnen, Kleingüteraufzüge und Lastenaufzüge.
Wir sind in folgenden Gebieten für sie verfügbar:
Unser Aufzugsservice orientiert sich an der Einhaltung von Richtlinien und Normen als Grundlage, wie DIN EN 13015: Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln für Instandhaltungsanweisungen und die BetrSichV: Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes.
Für Aufzüge gelten umfangreiche Normen und Richtlinien. Diese werden regelmäßig vom Gesetzgeber innerhalb der EU und Deutschland angepasst. Die aktuell gültige Normenreihe für Aufzugsanlagen ist die DIN EN 81-20/50.
Die DIN EN 81-20/50 beschreibt „Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen“, die DIN EN 81-20:2018-03 „Teil 20: Personen- und Lastenaufzüge“. Diese Normen beschreiben die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen und welche Bedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind. Die DIN EN 81-50:2018-03 „Teil 50: Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten“ legt fest, wie Auslegungen und Prüfungen von Komponenten durchzuführen sind. Diese Normen ersetzen die bisherige EN 81-1 und EN 81-2.
sind in Deutschland installiert und müssen regelmäßig gewartet werden.
Für eine unverbindliche Beratung und weitere Informationen können sie dieses Online-Kontaktformular benutzen …